Rechtskunde | Rechtskunde: Warum welches Gesetz?
Seit 1981 leitet Notar Ludger Kückelhaus Kurse in Rechtskunde am Warsteiner Gymnasium. Da Rechtskunde im Schulsystem nicht abgedeckt war, hatten der Kultusminister und der Justizminister Nordrhein-Westfalens sich entschlossen, Rechtsunterricht auf freiwillige Basis anzubieten.
„Der Bedarf an Grundwissen für Rechtskunde ist groß, denn 35 Jugendliche haben sich für den Kurs angemeldet", so Ludgar Kückelhaus.
Für die Jahrgangsstufe 10 wird jeweils ein Kurs von 12 Doppelstunden angeboten. In diesen Stundet schauen sich die Schülerinnen und Schüler Filme aus der Filmreihe „Gesetzt den Fall" an. „Den Film besprechen wir anschließend und können Fragen stellen", sagt Schülerin Julia Raßmus. „Wir bekommen die unterschiedlichen Gesetze, zum Beispiel das Jugendschutgesetz, das Grundgesetz oder die, Strafgesetze erklärt".
Einen Vormittag werden die Schüler zu einer Gerichtsverhandlung nach Arnsberg oder Meschede fahren und sich eine Strafsitzung anschauen, berichtet Kückelhaus.
Text: Nonne, WR 13.11.
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